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Gewässer-Information
Adresse
Happurger Baggersee
Happurg in Mittelfranken
Idyllischer und naturbelassener Baggersee bei Happurg
Status:
Offen
Angesehen:
173
Angler geben diesem Gewässer im Durchschnitt 209 von 5 Sternen.
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zuständiger Verein:
Fischereiverband Mittelfranken e.V.
Fischereiverband Mittelfranken e.V.
Maiacher Str. 60d
90441
Nürnberg
Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet.
Preise für Gastkarten:
Dauer
Mitgl.
Gäste
Jug.
Pfand
Tag
n.v.
12,00 €
n.v.
nein
Gastkarte Mittelfranken: zzgl. 2,20 € Online-Gebühr (inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Fischarten
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Waller
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Weißfische
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Karte
Bilder
Der schön gelegene Baggersee
Baggersee Happurg
Gewässerordnung
1. Der gültige staatliche Fischereischein ist erforderlich. Für Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber persönlich. 2. Die Fischerei ist untersagt in den abgesperrten Bereichen des Happurger Stausees sowie im Auslaufkanal und den abgesperrten Kraftwerksbereichen. (Kraftwerksbereiche du¨rfen nicht betreten werden) 3. Das Bootsfischen am Happurger Stausee und Happurger Baggersee ist strengstens verboten. 4. Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle. Beim Fischen auf Raubfisch mit Kunstködern oder Naturködermontagen sind pro Köder max. zwei Anbissstellen erlaubt. 5. Das Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken ist untersagt. 6. Die Behandlung gefangener Fische hat streng nach den Bestimmungen des Bayerischen Fischereigesetztes sowie dem Tierschutzgesetz zu erfolgen. Raubfische du¨rfen nicht in Setzkeschern gehältert werden. 7. Die Mitnahme lebender Fische ist verboten! (Ausnahme!: Weißfische/Barsche bis 20cm. Die Tierschutztransportverordnung TierSchTrV § 13 ist zu beachten). Der gewerbliche Verkauf/Tausch oder das Umsetzen von Fischen aller Art ist verboten! 8. Das Verwenden von Senknetzen, Taubeln und Reusen ist verboten. 9. Die entsprechenden Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind immer mitzufu¨hren (Kescher, Löseschere, Rachensperre, etc.). 10. Alle Fische sind sobald sie in Besitz (Kescher, Rucksack) genommen werden, als Fangergebnis umseitig mit Kugelschreiber einzutragen. 11. Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische, die nicht u¨berlebensfähig sind, du¨rfen nicht zuru¨ckgesetzt werden. Sie sind unverzu¨glich waidgerecht zu betäuben und zu töten und in die Fangliste mit einem entsprechenden Vermerk einzutragen (das Vorfach mit Haken ist zur Kontrolle im Fisch zu hinterlassen). Sie zählen zur jeweilig zulässigen Höchstfangmenge. 12. Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Gewässer- und Disziplinarordnung werden durch den Fischereiverband Mittelfranken geahndet. 13. Das Fahren und Parken mit kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen auf sämtlichen Betriebswegen, Dämmen, Ufern und An- bzw. Auffahrtswegen ist verboten. 14. Das Beschädigen der Pflanzen an Ufern und Böschungen ist strengstens verboten. Wir bitten am gesamten Ufer um ein möglichst naturnahes und unauffälliges Verhalten. 15. Das Ausbringen von Futter ist grundsätzlich verboten. Das Angeln und Beifu¨ttern mit nicht artgerechtem Fischfutter (Hunde-/ und Katzenfutter etc.) ist nicht erlaubt. Im Übrigen ist nur ein Beifu¨ttern in beschränktem Umfang während des Fischens gestattet. 16. Die Verwendung von Futterbooten/Futterdrohnen ist nicht gestattet. 17. Ein bestimmter Platz kann von keinem Fischer in Anspruch genommen werden. 18. Zelten und Nächtigen sowie Feuerstellen, das Grillen mit Holzkohle und offenes Feuer ist an den Ufern strengstens verboten. (Achtung: Schirme und Brolly´s ohne Boden und offener Front zählen als Wetterschutz und sind erlaubt, dabei sind die Betriebswege immer freizuhalten / die Durchgängigkeit muss gewährleistet sein). Pavillons sind grundsätzlich verboten. 19. Störungen der Tier- und Pflanzenwelt sind zu vermeiden. 20. Eingefriedete Grundstu¨cke du¨rfen nicht zur Ausu¨bung der Fischwaid, auch nicht mit Genehmigung des Eigentu¨mers, betreten werden. 21. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Fische dürfen am Gewässer weder geschuppt, noch ausgenommen oder zurückgelassen werden. 22. Die Verwendung von lebenden Köderfischen ist verboten. 23. Eisfischen ist nicht erlaubt. 24. Das Nachtangeln am Happurger Stausee und Happurger Baggersee ist gestattet. 25. Es ist verboten die Angeln unbeaufsichtigt mit Köder im Wasser liegen zu lassen. 26. Besondere Auffälligkeiten und Anzeichen von Fischkrankheiten bitte unverzu¨glich dem Fischereiverband Mfr. melden. (Tel. 0911 – 42 48 010) ZUSATZBESTIMMUNGEN: Schonmaße: Für den Hecht 60cm, fu¨r alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen bayerischen Schonmaße. Schonzeiten: Hecht vom 15.02. bis 31.05.
Dateien
Diese Dateien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (zusätzliche Ordnungen, Wegbeschreibungen).
Beschreibung
Datei
Gewässerkarte Happurger Baggersee
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